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Hygiene beim Ausschank auf Veranstaltungen: Regeln und Checkliste

7. November 2026
Hygiene beim Ausschank auf Veranstaltungen: Regeln und Checkliste

Wer auf einem Schützenfest, Vereinsfest oder Stadtfest Getränke an Gäste ausgibt, muss dieselben Grundregeln der Lebensmittelhygiene einhalten wie ein Gastronomiebetrieb. Dazu gehören belehrtes Personal, eine eigene Handwaschgelegenheit mit fließendem Trinkwasser, geschützte offene Getränke, saubere Gläser und eine Zapfanlage, die regelmäßig gereinigt und dokumentiert wird. Bei einer rein privaten Feier im Familienkreis greift das EU-Hygienerecht nicht. Sobald aber ein Verein oder ein Dienstleister ausschenkt, gelten die Pflichten wieder. Hier lesen Sie, was genau vorgeschrieben ist, worauf die Lebensmittelüberwachung achtet und wie Sie Ihren Ausschank Schritt für Schritt sauber aufstellen.

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Kurz gesagt

  • Wer bei einer Veranstaltung Getränke an Dritte abgibt, ist Lebensmittelunternehmer und trägt die Verantwortung für die Hygiene am Stand.
  • Jeder Getränkestand braucht eine separate Handwaschgelegenheit mit fließendem Trinkwasser, Flüssigseife und Einmalhandtüchern.
  • Wer gewerbsmäßig ausschenkt, braucht eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Nachweise liegen am Stand aus.
  • Zapfanlagen werden nach DIN 6650-6 gereinigt, für Bier spätestens alle 7 Tage, und jede Reinigung wird dokumentiert.
  • Rein private Feiern im häuslichen Rahmen fallen nicht unter das EU-Hygienerecht, ein gebuchter Getränkeservice aber schon.

Inhaltsverzeichnis

Welche Vorschriften für den Ausschank gelten

Die Grundlage ist europäisch. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene gilt für alle Stufen der Produktion, Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, und Getränke sind Lebensmittel. Wer sie abgibt, muss sicherstellen, dass die Stufen in seiner Hand die Hygieneanforderungen erfüllen. Das betrifft den Bierwagen beim Schützenfest genauso wie die Cocktailbar auf dem Sommerfest einer Firma.

Vereine sind davon nicht ausgenommen. Das Merkblatt zum Lebensmittelrecht bei Vereinstätigkeit des Saale-Orla-Kreises stellt klar, dass Vereine, die Lebensmittel herstellen und abgeben, nach EU-Hygienerecht als Lebensmittelunternehmer gelten. Verantwortlich ist damit der Veranstalter, in der Praxis meist der Vorstand.

Dazu kommen drei weitere Bausteine, die in Deutschland bei fast jedem öffentlichen Fest zusammenspielen:

  1. Infektionsschutzgesetz (IfSG): Wer gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln umgeht, braucht eine Belehrung nach § 43 IfSG. Mehr dazu im Abschnitt zum Personal.
  2. Gaststättenrecht: Für den Ausschank alkoholischer Getränke bei einem zeitlich begrenzten Anlass wie Kirmes, Stadtfest oder Schützenfest beantragen Sie in Nordrhein-Westfalen eine vorübergehende Gestattung bei der Kommune. Wie der Antrag abläuft, erklären wir im Beitrag zur Ausschankgenehmigung für Veranstaltungen.
  3. Kommunale Merkblätter: Viele Städte und Kreise konkretisieren die Anforderungen für Feste, Märkte und Open-Air-Veranstaltungen. Sie sind nicht überall wortgleich, decken sich in den Kernpunkten aber weitgehend.

Der Leitfaden „Feste sicher feiern“ des Bundeszentrums für Ernährung beschreibt die Rolle des Veranstalters so: Er trägt die Verantwortung für sichere Speisen und Getränke, unterweist die Helfer, nimmt Kontakt zur Lebensmittelüberwachung auf und zeigt das Fest gegebenenfalls an. Im Kreis Olpe, im Hochsauerlandkreis oder in Siegen-Wittgenstein ist dafür die Lebensmittelüberwachung Ihres Kreises zuständig. Rufen Sie dort früh an, am besten gleichzeitig mit dem Antrag auf Gestattung.

Private Feier oder öffentliches Fest: der Unterschied

Die häufigste Frage von Brautpaaren und Geburtstagsgästen lautet: Gilt das alles auch für meine Feier? Die Antwort hängt davon ab, wer ausschenkt.

Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nimmt die häusliche Zubereitung, Handhabung und Lagerung von Lebensmitteln für den privaten häuslichen Gebrauch ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus. Wenn Sie also im Garten Ihren 50. Geburtstag feiern und die Familie das Bier selbst zapft, gibt es keine Belehrungspflicht, keine Gestattung und keine Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung.

Anders sieht es aus, sobald einer dieser Punkte zutrifft:

SituationGilt das Hygienerecht?Was das praktisch heißt
Familienfeier, Gastgeber schenkt selbst ausNeinGesunder Menschenverstand, aber keine Formvorschriften
Hochzeit mit gebuchtem GetränkeserviceJa, für den DienstleisterDer Service bringt Personal, Equipment und Hygienestandard mit
Vereinsfest, auch nur für MitgliederJaDer Verein ist Lebensmittelunternehmer, der Vorstand haftet
Schützenfest, Dorffest, StadtfestJaGestattung, Belehrung, Handwaschbecken, Kontrolle möglich
Firmenfeier mit Bar und PersonalJa, für den Betreiber der BarWie bei der Hochzeit

Für Sie als Gastgeber einer Hochzeit oder Firmenfeier ist das eine gute Nachricht: Mit einem professionellen Getränkeservice liegt die Hygieneverantwortung für den Ausschank bei dem Team, das hinter der Theke steht. Wann sich Selbstausschank lohnt und wann ein Service die bessere Wahl ist, besprechen wir ausführlich im Beitrag Selbst ausschenken oder Catering.

Personal im Ausschank: Belehrung, Kleidung, Hände

Belehrung nach § 43 IfSG

Wer gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG. Das Merkblatt für ehrenamtliche Helfer des Landkreises Leipzig erklärt, wann das auch Helfer bei Vereinsfesten betrifft. Die Erstbelehrung übernimmt das Gesundheitsamt oder ein von ihm beauftragter Arzt. Der Arbeitgeber muss danach alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durchführen und dokumentieren.

Auf der Veranstaltung selbst verlangt das Merkblatt der Stadt Ingolstadt, dass das Personal in Hygienefragen und im Sinn des § 43 IfSG belehrt ist und die Nachweise am Stand einsehbar ausliegen. Legen Sie also eine Mappe mit Kopien hinter die Theke. Ehrenamtliche Helfer, die nur kurz einspringen, unterweisen Sie vor Schichtbeginn mündlich und lassen sich das unterschreiben. Welche Regel für Ihre Helfer gilt, klärt im Zweifel das Gesundheitsamt Ihres Kreises.

Kleidung und Körperhygiene

Die Anforderungen klingen selbstverständlich, werden in der Praxis aber leicht übersehen. Die Stadt Bonn nennt für Open-Air-Veranstaltungen saubere Kleidung, wasserdichte Verbände für infizierte Wunden und keinen Hand- oder Armschmuck. Das Merkblatt zur allgemeinen Hygiene bei Veranstaltungen der Lausitzhalle ergänzt:

  • Hygienekleidung mindestens täglich wechseln, bei Verschmutzung sofort.
  • Bei kühlem Wetter die Hygienekleidung über der warmen Jacke tragen, nicht darunter.
  • Uhren, Ringe und Schmuck ablegen, Fingernägel sauber und kurz halten.
  • Kein Nagellack und keine künstlichen Fingernägel beim Umgang mit offenen Lebensmitteln.

An kühlen Festabenden oder auf dem Weihnachtsmarkt ist der Punkt mit der Jacke wichtig: Die Schürze gehört nach außen.

Hände waschen, aber richtig

Wer Geld kassiert, Fässer anschließt und dann Zitronenscheiben ins Glas gibt, trägt Keime von einem Arbeitsschritt in den nächsten. Trennen Sie deshalb, wo es geht, Kasse und Ausschank personell. Hände waschen Sie nach jeder Pause, nach dem Toilettengang, nach dem Umgang mit Müll oder Leergut und vor dem Schneiden von Garnituren.

Vier Anlässe zum Händewaschen im Ausschank

Der Getränkestand: Standort, Wasser und Spülen

Den richtigen Platz wählen

Der Standort entscheidet oft schon über die halbe Hygiene. Laut dem Lausitzhalle-Merkblatt sollen Stände für den Getränkeausschank auf befestigtem Untergrund stehen, vor Staub, Schmutz und herabfallendem Laub geschützt sein und ausreichend Abstand zu den Toiletten halten. Auf einer Festwiese im Sauerland heißt das: nicht direkt unter die Bäume am Rand, nicht neben den Toilettenwagen und nicht an den Schotterweg, auf dem Lieferfahrzeuge Staub aufwirbeln. Denken Sie zugleich an die Zufahrt für den Getränkenachschub. Dabei hilft unsere Checkliste zur Fahrzeugzufahrt für die Bar.

Trinkwasser und Handwaschbecken

An jedem Getränkestand muss nach den Vorgaben der Stadt Bonn eine separate, ständig freie Handwaschgelegenheit mit fließendem Trinkwasser, Seifenspender und Einmalhandtüchern stehen. Das Spülbecken für Gläser zählt nicht als Handwaschbecken. Ingolstadt fordert zusätzlich fließendes Kalt- und Warmwasser in Trinkwasserqualität und regelt die Entsorgung des Abwassers.

Für die Wasserversorgung gilt laut Lausitzhalle-Merkblatt: Trinkwasserqualität sicherstellen und nur trinkwassergeeignete Schläuche mit KTW- oder DVGW-Prüfzeichen verwenden. Der grüne Gartenschlauch aus der Garage gehört nicht an den Ausschank.

Gläser spülen

Wer mit Mehrweggläsern arbeitet, braucht eine funktionierende Spüllösung. Ein Merkblatt für Veranstaltungen in Hamburg sieht für die Handreinigung von Trinkgläsern zwei nebeneinanderliegende Spülbecken mit Kalt- und Heißwasseranschluss an die Trinkwasserleitung sowie eine Gläserspülbürste vor. Wie Sie eine solche Station aufbauen, zeigt unser Beitrag Spülstation an der Bar planen.

Die Mindestausstattung eines Getränkestands im Überblick:

BereichWas vorhanden sein muss
HandhygieneSeparates Handwaschbecken, fließendes Trinkwasser, Flüssigseife, Einmalhandtücher
GläserZwei Spülbecken mit Kalt- und Heißwasser, Gläserspülbürste
WasserAnschluss in Trinkwasserqualität, Schläuche mit KTW- oder DVGW-Zeichen
ArbeitsflächenGlatt, leicht zu reinigen, überdacht
Abwasser und MüllGeregelte Ableitung, verschließbare Abfallbehälter
DokumentationBelehrungsnachweise, Reinigungsprotokoll der Zapfanlage

Getränke, Eis und Garnituren schützen

Offene Getränke müssen laut Ingolstädter Merkblatt durch Überdachung und Schutzmaßnahmen wie Hustenschutz oder Abdeckungen vor Witterung, Insekten und Besuchern geschützt werden. Lebensmittel dürfen nicht direkt auf dem Boden stehen. Das gilt auch für Getränkekisten mit offenen Flaschen und für den Eisbehälter.

Für Cocktails und Longdrinks kommen drei Punkte hinzu:

  • Eis: Eis aus Trinkwasser verwenden, abgedeckt und gekühlt lagern und nur mit einer Eisschaufel entnehmen, nie mit dem Glas oder der Hand.
  • Zitrusfrüchte: Ungeschälte Zitrusfrüchte, die ins Getränk kommen, sollten laut dem Leitfaden für Straßenfeste des Peter-und-Paul-Fests unbehandelt sein.
  • Garnituren: Minze, Limetten und Früchte abgedeckt und gekühlt bereithalten und nur so viel vorschneiden, wie in kurzer Zeit gebraucht wird.

An warmen Festtagen gehören Hygiene und Qualität bei der Kühlung zusammen. Wie viel Kühlkapazität Sie einplanen, steht in unserem Leitfaden zur Getränkekühlung.

Zapfanlage reinigen nach DIN 6650-6

Die Zapfanlage ist der heikelste Teil eines Ausschanks. In Leitungen und Zapfhähnen können sich Keime ansiedeln, die Geschmack und Qualität des Biers beeinträchtigen. Der Hygieneleitfaden Getränkeschankanlagen des Deutschen Brauer-Bundes nennt die DIN 6650-6 als Stand der Technik und empfiehlt dringend, jede Reinigung zu dokumentieren.

Die BGN-Regel ASI 6.84 gibt diese Reinigungs- und Desinfektionsintervalle nach DIN 6650-6 an:

GetränkReinigungsintervall
Bier7 Tage
Alkoholfreies Bier1 bis 7 Tage
Wein und kohlensäurehaltige alkoholfreie Erfrischungsgetränke7 bis 14 Tage

Nach der Reinigung müssen Rückstände des Reinigungsmittels vollständig entfernt sein. Die reinigende Person dokumentiert Namen, Datum, Verfahren und verwendete Mittel, und die Nachweise bleiben an der Betriebsstätte. Bei einem dreitägigen Schützenfest heißt das: Die Anlage kommt frisch gereinigt an, und das Protokoll liegt in der Mappe hinter der Theke.

Eine Anzeige der Inbetriebnahme oder eine Abnahme durch Sachkundige ist laut IHK zu Dortmund nicht erforderlich. Betreiber richten sich nach den Orientierungswerten der DIN 6650-6. Die Details, vom Reinigungsmittel bis zur Vorlage für das Protokoll, haben wir im Beitrag Schankanlage reinigen für Events zusammengestellt.

Zapfanlage reinigen nach DIN 6650-6

Checkliste für Ihren Ausschank

So gehen Sie vor, damit beim Rundgang der Lebensmittelüberwachung alles stimmt:

  1. Acht Wochen vorher: Gestattung bei Stadt oder Gemeinde beantragen und die Lebensmittelüberwachung des Kreises informieren.
  2. Sechs Wochen vorher: Standort mit befestigtem Boden, Überdachung und Abstand zu den Toiletten festlegen, Wasser- und Abwasseranschluss klären.
  3. Vier Wochen vorher: Belehrungsnachweise aller Helfer einsammeln und fehlende Belehrungen beim Gesundheitsamt anmelden.
  4. Zwei Wochen vorher: Handwaschbecken, Spülbecken, trinkwassergeeignete Schläuche, Seife, Einmalhandtücher und Abfallbehälter organisieren.
  5. Am Vortag: Zapfanlage gereinigt übernehmen, Protokoll prüfen, Kühlung testen.
  6. Vor Schichtbeginn: Helfer kurz unterweisen, Schmuck ablegen, Kleidung prüfen, Hände waschen.
  7. Während des Fests: Offene Getränke und Eis abgedeckt halten, Flächen regelmäßig reinigen, Gläser korrekt spülen.
  8. Danach: Nachweise aufbewahren, Anlage reinigen, Rückmeldungen für das nächste Jahr notieren.

Ein sauberer Ablauf schützt übrigens auch vor Scherben im Ausschankbereich. Hinweise dazu finden Sie im Beitrag Glasbruch auf Events vermeiden.

Warum wir Hygiene als Teil des Service sehen

Wir stehen auf Hochzeiten, Schützenfesten und Firmenfeiern im Sauerland hinter der Theke. Unsere Erfahrung: Gäste merken Hygiene selten bewusst, aber sie merken sofort, wenn sie fehlt. Ein frisch gezapftes Pils schmeckt nur aus einer sauberen Leitung so, wie es soll, und ein Cocktail mit frischer Minze wirkt nur dann einladend, wenn die Theke aufgeräumt ist.

Deshalb sehen wir Hygiene nicht als Pflichtprogramm für den Kontrolleur, sondern als Teil der Planung. Wo steht die Theke, wo kommt das Wasser her, wie läuft der Nachschub, wer kassiert und wer schenkt aus? Diese Fragen klären wir mit Ihnen, bevor der erste Gast kommt.

Gerade Vereine tragen bei großen Festen viel Verantwortung auf ehrenamtlichen Schultern. Mit einer eingespielten, erfahrenen Mannschaft hinter der Theke und einer Betreuung von der Planung bis zum Abbau nehmen wir Ihnen einen großen Teil dieser Arbeit ab, damit Sie sich um Ihr Fest kümmern können.

Mustafa

Ausschank in eingespielten Händen

Sie planen ein Schützenfest, eine Hochzeit oder eine Firmenfeier im Sauerland und möchten sich nicht selbst um Theke, Zapfanlage und Personal kümmern? Frankies Eventservice übernimmt den kompletten Thekenservice mit eigener Mannschaft, auf Wunsch mit Zapfanlage, Servicepersonal und passender Eventausstattung.

Frankies-Eventservice

Für Hochzeiten, Geburtstage und Firmenfeiern gibt es unsere mobile Cocktailbar mit Bambustheke in festen Paketen: 50 Cocktails für 425 €, 100 Cocktails für 800 €, 150 Cocktails für 1125 € und 200 Cocktails für 1400 €. Alle Details finden Sie auf der Seite zur mobilen Cocktailbar. Für Vereine haben wir den Getränkeservice für Schützenfeste zusammengestellt. Einen Eindruck von unseren bisherigen Festen bekommen Sie unter Unsere Einsätze.

Häufige Fragen

Brauche ich für meine Hochzeit ein Hygienekonzept für den Ausschank?

Wenn Familie und Freunde selbst ausschenken, greift das EU-Hygienerecht für den privaten häuslichen Bereich nicht. Buchen Sie einen Getränkeservice, gelten die Hygienepflichten für den Dienstleister, der sie mit seinem Personal und Equipment umsetzt. Ein eigenes Konzept müssen Sie als Brautpaar in der Regel nicht schreiben.

Brauchen ehrenamtliche Helfer beim Vereinsfest eine Belehrung nach § 43 IfSG?

Das hängt davon ab, wie regelmäßig und in welchem Umfang sie mit Lebensmitteln umgehen. Die Gesundheitsämter legen das im Detail unterschiedlich aus. Unterweisen Sie alle Helfer vor ihrer Schicht in Hygiene und fragen Sie bei Ihrem Kreisgesundheitsamt nach, welche Regel für Ihr Fest gilt.

Reicht ein Spülbecken für Hände und Gläser?

Nein. Die kommunalen Merkblätter verlangen eine separate, ständig freie Handwaschgelegenheit mit fließendem Trinkwasser, Seife und Einmalhandtüchern. Für das Spülen von Gläsern per Hand sind zusätzlich zwei Spülbecken mit Kalt- und Heißwasser vorgesehen.

Wie oft muss die Zapfanlage auf einem mehrtägigen Fest gereinigt werden?

Nach DIN 6650-6 wird eine Bierschankanlage spätestens alle 7 Tage gereinigt, bei alkoholfreiem Bier schon nach 1 bis 7 Tagen. Auf einem dreitägigen Fest mit Bier liegt eine frische Reinigung vor Beginn also innerhalb dieser Frist. Jede Reinigung wird mit Name, Datum, Verfahren und Mittel dokumentiert.

Quellen

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