Wer bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke gegen Entgelt ausschenkt, braucht dafür eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz. Kein Ermessensspielraum, keine Grauzone. Die Gestattung ist die zeitlich befristete Erlaubnis für genau diesen Zweck, und ohne sie riskieren Sie Bußgelder oder den Abbruch der Veranstaltung.
Fünf Fragen zum Schnelltest:
- Ort: Findet die Veranstaltung öffentlich oder halböffentlich statt (Straßenfest, Vereinsgelände, Festzelt)?
- Dauer: Ist es ein einmaliges oder wiederkehrendes Ereignis von begrenzter Dauer?
- Entgelt: Werden Getränke verkauft oder gegen Eintritt ausgegeben?
- Art der Getränke: Sind Bier, Wein, Sekt oder Spirituosen dabei?
- Zielgruppe: Sind auch Minderjährige anwesend?
Wer alle fünf Punkte mit Ja beantwortet, muss eine Gestattung beantragen. Wer nur alkoholfreie Getränke ausschenkt oder ausschließlich unentgeltliche Kostproben anbietet, ist in der Regel außen vor.
Wichtige Erkenntnisse
Eine vollständige, frühzeitig eingereichte Gestattung nach § 12 GastG ist die Grundvoraussetzung für jeden legalen Alkoholausschank bei Veranstaltungen in Deutschland.
| Thema | Details |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 12 GastG regelt die zeitlich befristete Gestattung für besondere Anlässe. |
| Zuständigkeit | Antrag beim Ordnungsamt der Gemeinde am Veranstaltungsort stellen. |
| Fristen | Mindestens vier Wochen Vorlauf, bei komplexen Events acht Wochen einplanen. |
| Gebühren | Typisch 25–200 €; gemeinnützige Vereine zahlen oft weniger als gewerbliche Veranstalter. |
| Zusatzgenehmigungen | Sondernutzung, Brandschutz und Lebensmittelrecht parallel prüfen. |
Weiterführende behördliche Links und Vorlagen
Der Antrag ist immer beim Ordnungsamt am Veranstaltungsort zu stellen. Als Einstieg helfen diese offiziellen Stellen:
- Serviceportal Rheinland-Pfalz: Ausschankgenehmigung beantragen — Übersicht zu Voraussetzungen und Unterlagen
- Berlin.de Dienstleistungsportal: Gestattung — Berliner Antragsprozess mit Hinweisen zu Zuverlässigkeitsnachweisen
- Stadt Gelsenkirchen: Gestattung zum Ausschank — Mindestangaben und Gebührenhinweise
- Landeshauptstadt Mainz: Ausschankerlaubnis beantragen — konkretes Gebührenbeispiel und Fristangabe
- Serviceportal Stadt Essen: Gestattung (vorübergehende Schankerlaubnis) — Hinweise zu Online-Formularen und Ablehnungsrisiken
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Ausschankgenehmigung nach deutschem Recht?
- Wer muss die Gestattung beantragen, und wann ist keine nötig?
- Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?
- Wo und wie stellen Sie den Antrag?
- Was kostet eine Ausschankgenehmigung, und wie lange dauert es?
- Welche weiteren Genehmigungen braucht Ihre Veranstaltung?
- Pflichten beim Ausschank: Jugendschutz, Personal und Hygiene
- Praktische Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
- Wie Frankies-Eventservice bei der Vorbereitung helfen kann
- Was die meisten Veranstalter falsch machen
- Quellen
Was ist eine Ausschankgenehmigung nach deutschem Recht?
Die Gestattung ist keine vollwertige Gaststättenerlaubnis. Sie ist eine Ausnahmeregelung für besondere Anlässe, ausdrücklich unter erleichterten Voraussetzungen erteilt und streng auf Ort und Zeitraum begrenzt. Rechtsgrundlage ist § 12 Gaststättengesetz, der den vorübergehenden, gewerbsmäßigen Ausschank alkoholischer Getränke aus besonderem Anlass regelt.
§ 12 GastG: „Die Erlaubnis kann für eine ortsfeste oder für eine nicht ortsfeste Gaststätte unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend erteilt werden, wenn ein besonderer Anlass vorliegt.“
Der entscheidende Unterschied zur regulären Gaststättenerlaubnis: Die Gestattung gilt nur für den konkreten Anlass, nicht dauerhaft. Wer regelmäßig oder dauerhaft Alkohol ausschenken will, braucht eine vollständige Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG.
Typische Anwendungsfälle sind Schützenfeste, Vereinsjubiläen, Straßenfeste, Dorffeste, Hochzeiten auf gemieteten Außenflächen und Firmenfeiern mit öffentlichem Charakter. Rein private Feiern im eigenen Haus ohne Entgelt fallen dagegen nicht darunter.

Wer muss die Gestattung beantragen, und wann ist keine nötig?
Antragspflichtig ist, wer die Veranstaltung organisiert und den Ausschank verantwortet. Das kann eine Privatperson, ein Verein, ein Unternehmen oder eine Gemeinde sein. Maßgeblich ist der Veranstaltungsort: Zuständig ist immer das Ordnungsamt der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet.
Keine Gestattung nötig, wenn:
- ausschließlich alkoholfreie Getränke angeboten werden
- Getränke unentgeltlich als Kostprobe ausgegeben werden (kein Verkauf, kein Eintritt)
- es sich um eine rein interne, nicht öffentliche Betriebsveranstaltung ohne Außenwirkung handelt
Ein häufiges Missverständnis: Auch ein Verein, der bei seinem Sommerfest Bier verkauft, braucht eine Gestattung. Die Gemeinnützigkeit schützt nicht vor der Antragspflicht, sie kann aber die Gebühr senken. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig beim Ordnungsamt nachfragen, nicht erst zwei Wochen vor dem Fest.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und mindestens folgende Angaben enthalten:
| Angabe | Details |
|---|---|
| Name und Anschrift | Antragsteller (Person oder Organisation) |
| Veranstaltungsort und -datum | Genaue Adresse, Beginn und Ende |
| Anlass | Bezeichnung der Veranstaltung (z. B. Schützenfest, Vereinsjubiläum) |
| Größe des Standes oder Zeltes | Fläche in Quadratmetern oder Personenkapazität |
| Art der Getränke | Bier, Wein, Spirituosen, Mischgetränke |
Dazu kommen je nach Gemeinde weitere Nachweise:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O, zur Vorlage bei Behörden)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Miet- oder Pachtvertrag für den Veranstaltungsort
- Grundriss oder Lageplan des Ausschankbereichs
- Bei wiederholter Antragstellung: IHK-Bescheinigung über die Gaststättenunterrichtung
Profi-Tipp: Fordern Sie das Führungszeugnis mindestens vier Wochen vor dem Einreichungstermin an. Beim Einwohnermeldeamt dauert die Ausstellung in der Regel ein bis zwei Wochen, und die Behörde akzeptiert nur aktuelle Dokumente, meist nicht älter als drei Monate.
Viele Kommunen stellen Musteranträge als PDF oder Online-Formular bereit. Ein Blick auf die Website des zuständigen Ordnungsamts spart Zeit und verhindert, dass wichtige Felder fehlen.
Wo und wie stellen Sie den Antrag?
Zuständige Stelle finden
Zuständig ist das Ordnungsamt der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet. Nicht das Ordnungsamt Ihres Wohnorts, sondern das am Veranstaltungsort. Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen kann zusätzlich das Straßenverkehrsamt eingebunden sein.
Schritt für Schritt zum Antrag
- Zuständiges Ordnungsamt ermitteln über die Website der Gemeinde oder das Bundesportal service.bund.de.
- Antragsformular herunterladen oder online ausfüllen — viele Städte bieten beides an, darunter Berlin und Essen über ihre Serviceportale.
- Unterlagen zusammenstellen gemäß der Checkliste im vorherigen Abschnitt.
- Antrag einreichen, schriftlich per Post, per E-Mail oder über das Online-Portal der Gemeinde.
- Rückfragen der Behörde zeitnah beantworten, damit keine Verzögerungen entstehen.
Fristen einhalten
Berlin empfiehlt mindestens zwei bis vier Wochen Vorlauf. Für komplexere Veranstaltungen mit Festzelt, Straßensperrung oder Live-Musik sind acht Wochen realistischer, weil mehrere Behörden parallel involviert sind. Kurzfristige Anträge werden zwar bearbeitet, aber nicht bevorzugt behandelt. Im Zweifel lieber früher anfragen.
Was kostet eine Ausschankgenehmigung, und wie lange dauert es?
Die Gebühren richten sich nach dem Einzelfall und variieren je nach Gemeinde, Veranstaltungsgröße und Träger. Die typische Spanne liegt zwischen 25 und 200 Euro.
Ein konkretes Beispiel zeigt, wie differenziert Kommunen vorgehen: Mainz berechnet 35 Euro für gemeinnützige Gestattungen und 70 Euro für gewerbliche. Der Antrag muss dort mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.
Merksatz: Gemeinnützige Vereine zahlen in vielen Kommunen deutlich weniger als gewerbliche Veranstalter. Legen Sie beim Antrag immer einen Nachweis der Gemeinnützigkeit bei, wenn Sie davon profitieren wollen.
| Veranstaltertyp | Beispielgebühr (Mainz) | Typische Spanne bundesweit |
|---|---|---|
| Gemeinnützig (Verein, Kirche) | 35 € | 25–200 Euro |
| Gewerblich | 70 € | 50–200 € |
Die Bearbeitungszeit beträgt in unkomplizierten Fällen wenige Tage bis zwei Wochen. Bei größeren Veranstaltungen mit mehreren beteiligten Behörden kann es deutlich länger dauern. Wer zu spät einreicht und auf eine Eilbearbeitung hofft, riskiert eine Ablehnung oder eine Genehmigung unter verschärften Auflagen.
Welche weiteren Genehmigungen braucht Ihre Veranstaltung?
Die Gestattung regelt nur die gaststättenrechtliche Seite. Viele Veranstalter übersehen, dass parallel weitere Erlaubnisse nötig sein können:
- Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen, Plätze oder Gehwege (zuständig: Straßenverkehrsamt oder Tiefbauamt)
- Brandschutz- und Sicherheitsabnahme bei Festzelten, Bühnen oder größeren temporären Bauten (zuständig: Feuerwehr, Bauaufsicht)
- Gewerbeanmeldung, wenn der Ausschank gewerbsmäßig erfolgt und noch keine Gewerbeanmeldung vorliegt
- Lebensmittelrechtliche Anmeldung beim Gesundheitsamt, wenn Speisen oder Getränke ausgegeben werden
- Lärmschutzauflagen bei Veranstaltungen mit Musik oder bis in die Nacht hinein
Profi-Tipp: Fragen Sie beim Ordnungsamt direkt, welche anderen Ämter für Ihre Veranstaltung eingebunden werden müssen. Viele Kommunen koordinieren intern, aber die Verantwortung für vollständige Unterlagen liegt bei Ihnen.
Vorübergehende Bauten wie Festzelte können brandschutz- und sicherheitsrechtliche Prüfungen erfordern. Die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers allein reicht dafür nicht aus.

Pflichten beim Ausschank: Jugendschutz, Personal und Hygiene
Mit der Gestattung übernehmen Sie Verantwortung. Die Behörden prüfen besonders den Jugendschutz: Alkohol darf nicht an Personen unter 16 Jahren (Bier, Wein) bzw. unter 18 Jahren (Spirituosen, Mischgetränke mit Spirituosen) abgegeben werden. Das Jugendschutzgesetz gilt uneingeschränkt, auch auf dem Vereinsfest.
Konkrete Pflichten im Überblick:
- Alterskontrollen durch geschultes Personal an der Ausschankstelle
- Sichtbarer Aushang der Jugendschutzbestimmungen
- Kein Ausschank an erkennbar betrunkene Personen
- Hygieneschulungen für Personal, das Lebensmittel oder Getränke ausgibt (nach EU-Verordnung 852/2004)
- IHK-Bescheinigung über Gaststättenunterrichtung bei wiederholter oder gewerblicher Antragstellung
Das Jugendschutzgesetz sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Das klingt abstrakt, bis es passiert. Geschultes Personal ist kein Nice-to-have, sondern Voraussetzung für eine reibungslose Veranstaltung und eine problemlose Verlängerung der Gestattung beim nächsten Mal.
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
Häufige Ablehnungsgründe
- Unvollständige Unterlagen — fehlendes Führungszeugnis, kein Grundriss, keine Angabe zur Zeltgröße
- Zu späte Einreichung — Antrag geht erst eine Woche vor der Veranstaltung ein
- Fehlendes Sicherheitskonzept bei größeren Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen
- Kein Nachweis der Eigentümerzustimmung für das Veranstaltungsgelände
- Fehlende Brandschutzdokumente für Zelte oder Bühnen
Checkliste vor der Einreichung
- Antrag vollständig ausgefüllt (alle Pflichtfelder)?
- Führungszeugnis aktuell (nicht älter als drei Monate)?
- Grundriss oder Lageplan beigefügt?
- Eigentümerzustimmung schriftlich vorhanden?
- Brandschutznachweis für Zelt oder Aufbau dabei?
- Einreichung mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung?
Fehlende Unterlagen können zu einer gebührenpflichtigen Ablehnung führen. Das heißt: Sie zahlen die Gebühr, bekommen aber keine Erlaubnis. Vollständigkeit beim ersten Einreichen spart Geld und Nerven.
Außerdem gilt: Die Gestattung ist streng orts- und zeitgebunden. Jede nachträgliche Änderung am Ausschankbereich, an der Zeltgröße oder am Veranstaltungsablauf muss dem Ordnungsamt gemeldet werden, sonst verliert die Erlaubnis ihre Gültigkeit.
Wie Frankies-Eventservice bei der Vorbereitung helfen kann
Einen Antrag stellen muss der Veranstalter selbst. Das ist behördliche Aufgabe und nicht delegierbar. Aber die Vorbereitung lässt sich erheblich erleichtern, wenn ein erfahrener Getränkeservice an Bord ist.
Was ein professioneller Getränkeservice leisten kann: Er liefert die Unterlagen, die Behörden regelmäßig verlangen, darunter Hygieneschulungsnachweise für das Personal, Nachweise zur Lebensmittelhygiene und Informationen zur Ausschankfläche. Das beschleunigt die Antragstellung und reduziert Rückfragen vom Ordnungsamt.
Frankies-Eventservice bringt für Veranstaltungen im Sauerland genau das mit:
- Geschultes Personal mit Nachweisen zu Hygiene und Jugendschutz
- Klare Angaben zu Ausschankfläche und Thekenaufbau für den Antrag
- Erfahrung mit typischen Anforderungen bei Schützenfesten, Vereinsfesten und Hochzeiten
- Beratung zu sinnvollen Vorbereitungsschritten, bevor der Antrag eingereicht wird
Für Schützenfeste im Sauerland bietet Frankies-Eventservice einen kompletten Zapf- und Thekenservice inklusive Zapfanlage und Servicepersonal. Wer eine Hochzeit plant, findet unter Thekenservice für Hochzeiten ein passendes Angebot. Den Gesamtüberblick gibt es auf Frankies-eventservice.
Was die meisten Veranstalter falsch machen
Die Gestattung ist formal kein kompliziertes Dokument. Trotzdem scheitern Anträge regelmäßig, und fast immer aus demselben Grund: Veranstalter behandeln sie als Formalität, die man kurz vor dem Fest erledigt.
Das ist ein Denkfehler. Die Gestattung ist der Dreh- und Angelpunkt für alles andere. Ohne sie kann das Ordnungsamt die Veranstaltung stoppen, auch wenn Zelt, Personal und Zapfanlage längst stehen. Wer den Antrag früh stellt, merkt rechtzeitig, welche weiteren Genehmigungen fehlen. Wer ihn spät stellt, merkt es erst, wenn es zu spät ist.
Was mich an der gängigen Ratgeberlogik stört: Fast alle Artikel listen brav die Unterlagen auf und hören dann auf. Aber die eigentliche Herausforderung ist nicht das Ausfüllen des Formulars, sondern das Verstehen, dass die Gestattung nur ein Teil eines größeren Genehmigungspuzzles ist. Sondernutzung, Brandschutz, Lebensmittelrecht, Jugendschutz: Das alles läuft parallel, und kein Amt koordiniert das automatisch für Sie.
Mein Rat: Fangen Sie mit einem Telefonat beim Ordnungsamt an, bevor Sie auch nur ein Formular anfassen. Schildern Sie Ihre Veranstaltung in zwei Sätzen und fragen Sie, welche Stellen eingebunden werden müssen. Dieses Gespräch spart mehr Zeit als jede Checkliste.
Quellen
- Ausschankgenehmigung beantragen
- Ausschankgenehmigung (Berlin) — Service
- Gestattung zum Ausschank alkoholhaltiger Getränke
- Ausschankerlaubnis (Gestattung) für eine öffentliche Veranstaltung beantragen | Landeshauptstadt Mainz
Empfehlung
- Frankies Eventservice | Getränke- und Veranstaltungsservice im Sauerland
- Mobile Cocktailbar Lennestadt | Bambustheke & Barservice – Frankies Eventservice
- Getränkeservice Schützenfest Sauerland | Zapfservice & Thekenservice – Frankies
- Eventservice Kreis Olpe | Getränke- & Veranstaltungsservice – Frankies Eventservice
