Ob Schützenfest, Hochzeit oder Sommerfest im Betrieb: Immer mehr Gäste stehen mit Handy oder girocard an der Theke und fragen, ob sie mit Karte zahlen können. In Deutschland dürfen Sie heute noch selbst entscheiden, ob Sie Kartenzahlung am Tresen anbieten. Lohnen kann es sich trotzdem, wenn Sie Technik, Gebühren, Kassenpflichten und den Plan für ein Funkloch vor dem Fest klären. Hier steht, was dafür wichtig ist, mit Rechenbeispiel und Checkliste.
Kurz gesagt
- Keine Pflicht, Stand heute: Sie können den Zahlungsweg frei festlegen, auch „nur bar“, wenn Sie es vorher sichtbar aushängen. Eine Pflicht zu mindestens einer digitalen Zahlart ist ab 2027 geplant, aber noch nicht beschlossen.
- Technik: Sie brauchen ein Terminal und einen Akzeptanzvertrag. Auf Festwiese und Schützenplatz kommen fast nur mobile Geräte mit SIM-Karte infrage.
- Kosten: girocard kostete im Handel im Schnitt 0,8 % vom Umsatz. Dazu kommen je nach Tarif Miete, Einrichtung und Gebühren pro Zahlung. Einen Aufschlag dürfen Sie Ihren Gästen dafür nicht berechnen.
- Funkloch: Ohne Netz läuft am Terminal oft gar nichts. Eine Bargeldkasse mit Wechselgeld gehört deshalb immer dazu.
- Trinkgeld: Viele Kassen-Apps nehmen Trinkgeld vor der Zahlung auf. Legen Sie vorab fest, wie es ans Team verteilt wird.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtslage: Muss die Theke Karten annehmen?
- So läuft eine Kartenzahlung an der Theke ab
- Was Kartenzahlung am Tresen kostet
- Kasse, Beleg und Finanzamt
- Wenn das Netz ausfällt
- Karte, Bargeld oder Wertmarken im Vergleich
- Trinkgeld per Karte
- Unsere Sicht von der Theke
- Getränkeservice mit durchdachtem Ablauf
- Checkliste: Kartenzahlung vor dem Fest klären
- Häufige Fragen
- Quellen
Rechtslage: Muss die Theke Karten annehmen?
Kurz gesagt: nein. Laut Deutscher Bundesbank sind Euro-Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Wegen der Vertragsfreiheit dürfen Sie aber vorab festlegen, welche Zahlungsmittel Sie annehmen und welche nicht, etwa mit einem Aushang an der Kasse. Für Ihr Fest heißt das: Ein Schild „Nur Barzahlung“ oder „Nur Kartenzahlung“ gut sichtbar an der Theke, bevor bestellt wird, und die Regel gilt.
Wichtig ist, dass der Aushang vor der Bestellung zu sehen ist. Wer erst beim Bezahlen hört, dass die Karte nicht geht, ärgert sich zu Recht. Am besten hängt der Hinweis am Eingang, an der Bon-Kasse und direkt an der Theke.
Was die geplante Kartenpflicht ändern würde
Das Bundesfinanzministerium will Handel, Gastronomie und Dienstleister verpflichten, neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlart anzubieten, also Karte oder Handy. Angestrebt wird der Start ab 2027. Nach demselben Bericht sollen nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände weiter nur Bargeld annehmen dürfen. Die Eckpunkte werden laut hogapage zunächst zwischen den Ministerien abgestimmt, ein fertiges Gesetz gibt es noch nicht.
Was das für Sie bedeutet:
- Gewerbliche Veranstalter, also Gastronomen, Eventlocations oder Firmen, die Getränke verkaufen, sollten sich auf die Pflicht einstellen.
- Vereine, etwa Schützenbruderschaften, Sportvereine oder Fördervereine beim Dorffest, fallen womöglich unter die Ausnahme. Welche Vereine genau dazugehören, steht erst im Gesetz.
- Private Feiern wie Hochzeit oder Geburtstag betrifft das Thema meist gar nicht, weil dort in der Regel die Gastgeber zahlen und die Gäste nichts kaufen.
Prüfen Sie vor Ihrer Saisonplanung 2027 den aktuellen Stand beim Bundesfinanzministerium oder bei Ihrer IHK.
So läuft eine Kartenzahlung an der Theke ab
Von außen sieht es aus wie ein Handgriff: Betrag eintippen, Karte hinhalten, fertig. Im Hintergrund laufen drei Schritte ab. Zuerst die Autorisierung, bei der das Kartensystem die Zahlung freigibt, dann das Clearing, also die Verrechnung, und zuletzt das Settlement, die Auszahlung auf Ihr Geschäftskonto. So beschreibt es der Ratgeber von Zahlungsanbieter-Experten. Für Ihr Fest zählt vor allem der erste Schritt, denn dafür braucht das Terminal Verbindung, und zwar in genau dem Moment, in dem der Gast zahlt.
Damit Sie überhaupt Karten annehmen können, brauchen Sie zwei Dinge: ein Kartenterminal und einen Akzeptanzvertrag mit einem Zahlungsdienstleister. Kontaktloses Bezahlen per NFC ist laut IHK Pfalz heute Standard, damit gehen girocard, Kreditkarte und Smartphone-Wallets. An einer vollen Theke ist das ein echter Vorteil: Karte oder Handy kurz ans Gerät, bei kleinen Beträgen meist ohne PIN.
Welches Terminal zum Fest passt
Die IHK Pfalz teilt Terminals in stationäre Geräte mit Kabel und mobile Geräte mit WLAN, Bluetooth oder 4G ein. Für eine mobile Theke ergibt sich daraus folgendes Bild:
| Gerätetyp | Verbindung | Passt für | Grenze am Festtag |
|---|---|---|---|
| Stationäres Terminal | LAN-Kabel | Theke in Hotel, Gaststätte oder Eventlocation mit Internetanschluss | Braucht Netzwerkdose an der Theke |
| Mobiles Terminal mit WLAN | WLAN der Location | Saal, Scheune oder Firmengelände mit stabilem WLAN | WLAN reicht oft nicht bis ins Festzelt |
| Mobiles Terminal mit SIM/4G | Mobilfunk | Schützenplatz, Festwiese, Dorffest, Open Air | Nur so gut wie der Empfang vor Ort |
| Smartphone als Terminal | Mobilfunk oder WLAN | Kleiner Stand, Bon-Verkauf, Kaffeestation | Akku und Empfang des Handys |
Auf einem Schützenfest im Sauerland ist das SIM-Gerät fast immer die realistische Wahl. Gehen Sie vorher mit dem Handy über den Platz und prüfen Sie den Empfang genau dort, wo Theke und Bon-Kasse später stehen, möglichst zur gleichen Tageszeit wie das Fest. Ein gut gefülltes Festzelt dämpft das Signal spürbar. Wie die Theke selbst aufgebaut ist, lesen Sie im Überblick zur Thekenservice-Ausstattung.
Was Kartenzahlung am Tresen kostet
Die Kosten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen. Laut der Kostenstudie der Bundesbank (Datenstand Februar 2026) bestehen die Transaktionsgebühren meist aus einem Prozentsatz und einem festen Betrag. Dazu kommen Geräte-, Service- und Einrichtungskosten. Im Einzelhandel kostete die girocard im Schnitt 0,8 % des Umsatzes. Bargeld und girocard waren dort die günstigsten Zahlungsmittel, Kreditkarten sind für Händler in der Regel teurer.
Typische Größenordnungen am Markt: ein Transaktionsentgelt von 0,05 bis 0,20 € pro Zahlung plus ein prozentuales Disagio, häufig 10 bis 30 € Terminalmiete im Monat und 30 bis 150 € Einrichtung (Stand 2025). Für Veranstalter, die nur ein paar Feste im Jahr haben, zählt deshalb vor allem das Preismodell. Ein Vertrag mit langer Laufzeit und Grundgebühr rechnet sich bei drei Festen im Jahr selten. Ein Gerät, das Sie einmal kaufen und dann nur pro Zahlung zahlen, passt oft besser.
Rechenbeispiel Schützenfest: Sie verkaufen an zwei Tagen 1.500 Getränke zu je 3,00 €, das sind 4.500 € Umsatz. Zahlen 40 % der Gäste mit Karte, laufen 1.800 € über das Terminal. Bei 0,8 % sind das 14,40 € an prozentualen Gebühren. Kommen noch 600 Einzelzahlungen zu je 0,08 € dazu, wären es weitere 48 €. Da sieht man: Bei kleinen Beträgen wie einem Bier ist die feste Gebühr pro Zahlung oft teurer als der Prozentsatz. Wer Wertmarken im Zehnerpack per Karte verkauft, statt jedes Getränk einzeln abzurechnen, zahlt deutlich weniger Gebühren.

Halten Sie diese Zahlen gegen den Aufwand mit Bargeld: Wechselgeld bei der Bank besorgen, Kasse abends zählen, Geld sicher verwahren und einzahlen. Was ein Getränkeservice insgesamt kostet, lesen Sie in unserem Beitrag zu Getränkeservice-Kosten im Sauerland.
Kein Aufschlag für Kartenzahler
Auf die Idee, die Gebühr einfach an die Gäste weiterzugeben, kommen viele. Bei Verbrauchern ist das unzulässig: Nach § 270a BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, nach der ein Verbraucher für die Zahlung mit girocard oder einer gängigen Kreditkarte extra zahlen soll. „Bier 3 €, mit Karte 3,20 €“ geht also nicht. Üblich und in der Regel zulässig ist dagegen ein Mindestbetrag für Kartenzahlung, wenn er vorher ausgehängt ist. Gerade beim Verkauf einzelner Getränke ist das oft die praktischere Lösung.
Kasse, Beleg und Finanzamt
Sobald Sie eine elektronische Kasse nutzen, gelten strenge Regeln. Nach Angaben der IHK Ostwestfalen müssen elektronische Kassensysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben, jeder Verkauf wird einzeln aufgezeichnet und es gilt die Belegausgabepflicht. Wer an viele unbekannte Personen verkauft, wie auf einem Stadtfest, kann sich beim Finanzamt von der Belegpflicht befreien lassen. Den Antrag stellen Sie aber vorher.
Für Vereine und kleinere Veranstalter heißt das: Klären Sie mit dem Kassierer oder dem Steuerberater, ob Sie eine TSE-Kasse nutzen oder mit einer offenen Ladenkasse und Zählprotokoll arbeiten. Ein Kartenterminal allein ist keine Kasse. Die Kartenumsätze müssen trotzdem sauber in die Tagesabrechnung, sonst passt der Kassenabschluss am Abend nicht. Das Terminal kann einen Tagesabschluss drucken, mit dem Sie die Kartensumme einfach abgleichen.
Wenn das Netz ausfällt
Für Veranstalter ist das die entscheidende Frage, und sie wird häufig erst gestellt, wenn es zu spät ist. Ein Terminal, das die Zahlung nicht autorisieren kann, bricht ab. Manche Geräte können Zahlungen zwischenspeichern und später senden, viele nicht, und auch dann trägt meist der Betrieb das Risiko. Eine Notlösung ist das elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift statt PIN. Beim Offline-ELV wird die Kontodeckung nicht geprüft, eine geplatzte Lastschrift merken Sie also erst Tage später.
Die Bundesbank erinnert daran, dass Bargeld auch ohne Strom und Internet funktioniert. Genau deshalb gehört an jede Theke mit Kartenzahlung ein Plan B:
- Empfang testen am genauen Standort, mit dem Netz, das Ihre SIM-Karte nutzt. Wenn möglich ein zweites Gerät oder eine SIM eines anderen Netzbetreibers mitnehmen.
- Strom sichern: Terminal voll laden und eine Powerbank bereitlegen. Bei einem Fest über mehrere Stunden hält der Akku nicht immer durch.
- Wechselgeld bereithalten, auch wenn Sie mit vielen Kartenzahlern rechnen. Kleine Scheine und Münzen am Vortag bei der Bank holen.
- Aushang vorbereiten: Ein Schild „Kartenzahlung gerade gestört, bitte bar zahlen“ spart dem Thekenteam lange Erklärungen.
- Geldautomat nennen: Wer nur Karte dabei hat, sollte wissen, wo im Ort der nächste Automat steht.
- Bon-Kasse als Puffer: Wenn Wertmarken an einer Kasse mit stabilem Netz verkauft werden, läuft die Theke selbst nur mit Marken und ist von Funklöchern unabhängig.
Karte, Bargeld oder Wertmarken im Vergleich
Die meisten Feste fahren mit einer Mischung am besten. So stehen die drei Wege nebeneinander:
| Kriterium | Kartenzahlung | Bargeld | Wertmarken/Bons |
|---|---|---|---|
| Tempo an der Theke | Schnell, kontaktlos | Schnell bei runden Preisen, langsam beim Wechseln | Am schnellsten, kein Rechnen |
| Kosten | Gebühren pro Zahlung und Umsatz | Wechselgeld, Zählen, Einzahlen, Risiko von Verlust | Druck der Marken, Kosten je nach Zahlweg an der Bon-Kasse |
| Abhängig von Netz und Strom | Ja | Nein | Nur an der Bon-Kasse, wenn dort Karte geht |
| Sicherheit | Wenig Bargeld vor Ort | Viel Geld in der Kasse | Geld nur an einer Stelle |
| Abrechnung | Automatisch im Tagesabschluss | Zählen und protokollieren | Marken zählen und abgleichen |
Was Ihre Gäste erwarten, ist eindeutig: Laut Bundesbank-Umfrage konnte 2025 mehr als jeder zweite Befragte vor Ort schon einmal nicht bargeldlos zahlen, obwohl er es wollte. Wer auf dem Fest nur bar kassiert, riskiert, dass Gäste früher gehen oder weniger bestellen. Gleichzeitig gibt es viele, die bewusst bar zahlen. Eine Theke, die beides kann, nimmt niemanden aus.
Wer Mehrwegbecher mit Pfand ausgibt, sollte das Pfand in dieselbe Zahlungslogik einbinden. Wie das geht, erklären wir im Beitrag zum Pfandsystem für Veranstaltungen.
Trinkgeld per Karte
Gäste, die mit Karte zahlen, haben oft kein Kleingeld für das Glas auf der Theke. Viele Kassen-Apps bieten deshalb eine Trinkgeldfunktion. In der S-POS-App der Sparkassen wird das Trinkgeld vor der Zahlung eingegeben: Sie tippen den Gesamtbetrag samt Trinkgeld ein, der Trinkgeldanteil wird darunter getrennt angezeigt. So lässt er sich am Abend sauber vom Getränkeumsatz trennen.
Klären Sie vor dem Fest, wie digitales Trinkgeld beim Team ankommt: bar aus der Tageskasse am Ende der Schicht oder überwiesen. Welche Beträge bei Events üblich sind, lesen Sie in unserem Beitrag zum Trinkgeld für Servicekräfte.
Unsere Sicht von der Theke
Wir stehen bei Hochzeiten, Schützenfesten, Firmenfeiern und Dorffesten im ganzen Sauerland hinter der Theke. Uns ist dabei eines klar geworden: Bezahlen gehört zur Planung, genauso wie Zapfanlage, Gläser und Personal. Wer das erst am Festtag klärt, hat an der Theke schnell eine Schlange.
Unsere Empfehlung für Feste, bei denen Gäste selbst zahlen: Legen Sie den Zahlungsweg bei der Planung fest und schreiben Sie ihn auf jede Einladung und jedes Plakat. Bei großen Festen hat sich die Kombination aus einer zentralen Bon-Kasse mit Karte und Bargeld und einer Theke, die nur Marken annimmt, bewährt. Das Thekenteam konzentriert sich auf das, was die Gäste wollen: ein frisch gezapftes Bier, einen guten Cocktail, ein freundliches Wort. Und wenn auf der Festwiese das Netz wegbricht, läuft der Ausschank trotzdem weiter.
Bei Hochzeiten und Firmenfeiern stellt sich die Frage oft gar nicht, weil die Gastgeber die Getränke übernehmen. Dann zählt nur, dass am Ende die Abrechnung stimmt und die Gäste nie an ihr Portemonnaie denken müssen.
— Mustafa
Getränkeservice mit durchdachtem Ablauf
Wenn Sie Ihr Fest im Sauerland, im Kreis Olpe oder in Südwestfalen planen, übernehmen wir den Getränkeservice von der Planung bis zum Abbau: Thekenservice mit eigener Mannschaft, Zapfanlage, Servicepersonal und die mobile Cocktailbar mit Bambustheke. Bei der Beratung gehen wir mit Ihnen auch durch, wie Ihre Gäste bezahlen und wie Theke, Bon-Kasse und Abrechnung zusammenpassen.

Für die Cocktailbar gibt es feste Pakete: 50 Cocktails für 425 €, 100 Cocktails für 800 €, 150 Cocktails für 1.125 € und 200 Cocktails für 1.400 €. Alle Pakete finden Sie auf der Seite zur mobilen Cocktailbar. Für Vereinsfeste lohnt der Blick auf unseren Getränkeservice fürs Schützenfest, für Brautpaare der Thekenservice zur Hochzeit. Ein individuelles Angebot erstellen wir Ihnen gern über unsere Service-Übersicht.
Checkliste: Kartenzahlung vor dem Fest klären
- Zahlungsweg festlegen: nur bar, nur Karte, beides oder Wertmarken. Bei gewerblichen Festen den Stand der geplanten Kartenpflicht prüfen.
- Terminal und Vertrag: Gerät mit SIM für Open Air, Preismodell passend zur Zahl Ihrer Feste im Jahr wählen.
- Kasse klären: TSE-Kasse oder offene Ladenkasse, bei Bedarf Befreiung von der Belegpflicht rechtzeitig beantragen.
- Empfang testen: am Standort von Theke und Bon-Kasse, möglichst zur Festzeit.
- Plan B bereitlegen: Wechselgeld, Powerbank, Ersatzgerät, Störungsschild.
- Aushänge drucken: Zahlungswege, Mindestbetrag für Karte, Preise, gut sichtbar vor der Bestellung.
- Trinkgeld regeln: wie digitales Trinkgeld erfasst und verteilt wird.
- Tagesabschluss planen: Wer zählt, wer gleicht Kartensumme und Kasse ab, wer zahlt das Bargeld ein.
Wie viel Zeit Sie für den Aufbau der Theke einplanen sollten, lesen Sie im Beitrag zur Aufbauzeit der mobilen Bar.
Häufige Fragen
Wird die Kartenzahlung Pflicht?
Geplant ist es. Das Bundesfinanzministerium will ab 2027 Handel, Gastronomie und Dienstleister verpflichten, neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlart anzubieten. Beschlossen ist das noch nicht, und gemeinnützige Vereine sollen nach den bisherigen Plänen weiter nur Bargeld nehmen dürfen.
Wie hoch ist die Gebühr bei einer EC-Kartenzahlung?
Im deutschen Einzelhandel kostete die girocard im Schnitt 0,8 % des Umsatzes. Je nach Anbieter kommen ein fester Betrag pro Zahlung, Terminalmiete oder -kauf und eine Einrichtungsgebühr dazu. Kreditkarten sind für Händler in der Regel teurer als die girocard.
Darf ich für Kartenzahlung einen Aufschlag verlangen?
Bei Verbrauchern nicht für girocard und gängige Kreditkarten, das verbietet § 270a BGB. In der Regel zulässig ist dagegen, einen Mindestbetrag für Kartenzahlung festzulegen, wenn er vorher deutlich ausgehängt ist.
Ist es üblich, Trinkgeld per Karte zu geben?
Ja, immer mehr Gäste machen das, und viele Kassen-Apps haben dafür eine eigene Funktion. Das Trinkgeld wird vor der Zahlung erfasst und getrennt ausgewiesen. Legen Sie vorher fest, wie es ans Thekenteam weitergegeben wird.
Was ist auf einem Fest besser: Karte oder Bargeld?
Am besten beides. Karte ist schnell und bequem und senkt das Bargeld in der Kasse, Bargeld funktioniert dagegen auch ohne Netz und Strom. Bei großen Festen hilft eine Bon-Kasse mit beiden Zahlwegen, damit die Theke selbst nur Marken annimmt.
Quellen
- Deutsche Bundesbank: Häufig gestellte Fragen zum Bargeld
- ZDFheute: Neben Bargeld auch Kartenzahlung als Pflicht
- hogapage: Kartenzahlung soll in der Gastronomie Pflicht werden
- Zahlungsanbieter-Experten: Kartenzahlung, Ablauf und Kosten
- IHK Pfalz: Kartenterminals, Geräte und Preise
- Deutsche Bundesbank: Kosten der Zahlungsmittel im Einzelhandel
- Nexi: Kartenzahlung im Einzelhandel, Kosten verstehen
- § 270a BGB: Vereinbarungen über Entgelte für Zahlungsmittel
- IHK Ostwestfalen: Anforderungen an die Kassenführung
- Lexware: Elektronisches Lastschriftverfahren
- Deutsche Bundesbank: Bargeldstrategie des Eurosystems
- Deutsche Bundesbank: Mehrheit befürwortet Annahmepflicht für bargeldlose Zahlungsmittel
- Sparkasse: FAQ zur S-POS-App
